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    WICHTIGE INFORMATIONEN - COVID-19

    TOURISTISCHE TÄTIGKEIT

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TOURISTISCHE TÄTIGKEIT

Die Sicherheit und Gesundheit hat für die Balearischen Inseln Priorität.


SCHUTZMABNAHMEN

Dies ist eine Mitteilunge des Govern de las Illes Baleares (Regionalregierung der Balearischen Inseln). Es steht Ihnen nun ein System von Stufen zur Verfügung, um zu wissen, wie die COVID19-Situation auf Ihrer Insel oder in Ihrer Gemeinde ist und welche Maßnahmen zu treffen sind, um sich und Ihre Umgebung zu schützen. Die Anwendung dieser Stufen wird, außer in Fällen von Dringlichkeit, alle zwei Wochen je nach epidemiologischen Indikatoren aktualisiert.

UNTIL 21TH OF DECEMBER, THESE ARE THE APPLIED TIERS PER ISLAND

  • MALLORCA / TIER 03
  • MENORCA / TIER 02
  • IBIZA / TIER 03
  • FORMENTERA / TIER 01

DOWNLOAD THE PROTECTIVE MEASURES JUST HERE


VOR DER REISE

Kann man aus dem Ausland auf die Balearen reisen?

Ja. Es ist möglich, auf die Balearen zu reisen, wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union, aus einem Land des Schengen-Raums oder aus einem Land einreisen, mit dem Spanien Gegenseitigkeitsabkommen über die Zulassung von Reisenden geschlossen hat.

Derzeit wird in Spanien keine Quarantäne für internationale Reisende verhängt, aber in einigen Ländern gelten Beschränkungen oder Quarantänezeiten für aus Spanien kommende Personen.

Denken Sie daran, die von Ihrem Land festgelegten Bedingungen zu überprüfen, sowohl bevor Sie auf die Balearen reisen wie auch vor Ihrer Rückreise aus dem Urlaub. Sie sollten nicht auf die Balearen reisen, wenn Sie Symptome im Zusammenhang mit COVID-19 haben oder ein derartiger Verdacht besteht.


Muss für die Einreise auf die Balearen ein PCR-Testbescheinigung vorgelegt werden?

Ja, dies gilt für Passagiere, die aus einem Hochrisikoland oder -gebiet kommen. Um auf die Balearen einreisen zu können, muss eine Bescheinigung über einen erfolgten PCR-Test (RT-PCR für COVID-19) vorgelegt werden, der innerhalb der letzten 72 Stunden vor Ankunft auf den Balearen mit NEGATIVEM Ergebnis durchgeführt wurde. Vorzulegen ist das Original der Bescheinigung, die in spanischer und/oder englischer Sprache verfasst sein muss und in Papierform oder in elektronischer Form vorgelegt werden kann.

Bezüglich der Benennung der als Hochrisikoländer oder -gebiete eingestuften Länder gilt:

  • Bei Ländern, die der EU oder dem Schengenraum angehören, werden die in der Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates vom 13. Oktober 2020 genannten Kriterien als Maßstab herangezogen.
  • In Falle von anderen Ländern ist der grundlegende Maßstab die Inzidenzen der letzten 14 Tage pro 100.000 Einwohner, ergänzt durch die in den internationalen Gesundheitsvorschriften vorgesehenen Kapazitäten, basierend auf den Informationen des Europäischen Zentrums für Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).


Muss ich vor der Reise bestimmte Formalitäten erledigen?

Ja. Um die Gesundheit der Allgemeinheit zu schützen, wurden eine Reihe von Maßnahmen zur Gesundheitskontrolle eingeführt, die für alle Passagiere gelten.

Sie müssen ein Formular zur Gesundheitskontrolle (FCS) ausfüllen und unterschreiben, und zwar auf elektronischem Wege auf dem :

Für jede Reise und jede Person ist ein separates Formular auszufüllen.

Sobald Sie es unterschrieben haben, erhalten Sie einen persönlichen QR-Code. Diesen müssen Sie zwingenderweise bei Ihrer Ankunft auf den Balearen vorlegen.


Muss ich irgendeine Krankenversicherung haben, die meine Behandlung garantiert, falls ich einen medizinischen Notfall erleide? 

Falls Symptome vorliegen, die mit COVID-19 vereinbar sind, müsste der öffentliche Gesundheitsdienst oder gegebenenfalls ein privates Gesundheitszentrum, sofern die entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde, einen PCR-Test durchführen. Je nach den Symptomen und dem Testergebnis würde das entsprechende Hygieneprotokoll angewendet.

 

Welches Hygienematerial brauche ich, um auf die Balearen einzureisen? 

Gemäß dem Plan für außergewöhnliche Präventions-, Eindämmungs- und Koordinierungsmaßnahmen zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise müssen Sie eine Gesichtsmaske tragen (in den verschiedenen zugelassenen und akkreditierten Ausführungen: Alltagsmaske, chirurgische Maske, FFP2-Maske, usw.). in den Fällen, die durch regionale Vorschriften vorgeschrieben sind.

Ebenso wird empfohlen, hydroalkoholische Lösungen oder Gele für eine ordnungsgemäßes und häufiges Händewaschen mitzuführen.


Wird bei der Ankunft auf den Balearen irgendeine Art von Gesundheitskontrolle durchgeführt? 

Bei allen Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen, wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Diese Kontrolle kann das Messen der Temperatur, die dokumentarische Überprüfung und eine visuelle Untersuchung des Zustands des Passagiers umfassen. In jedem Fall muss das Formular zur Gesundheitskontrolle (FCS) vorgelegt werden.


Wo bekomme ich aktualisierte Informationen zu den auf den Balearen geltenden Empfehlungen und Vorschriften bezüglich COVID?

Die Regierung der Balearischen Inseln stellt eine Webseite zur Verfügung, auf der Sie alle aktuellen Informationen rund um COVID-19 nachlesen können : coronavirus.caib.es


WÄHREND DER REISE

What general recommendations should I take into account during my visit to the islands? 

Welche allgemeinen Empfehlungen sollte ich während meines Besuchs auf den Inseln berücksichtigen? 

Um einen sicheren Tourismus zu gewährleisten, sollten Sie eine Reihe allgemeiner Maßnahmen und insbesondere die AHA-Regel einhalten: Abstand halten, Handhygiene und Alltagsmaske tragen.

  • Die Maske ist für Erwachsene und Kinder über 6 Jahre auf öffentlichen Straßen, im Freien und in geschlossenen, öffentlich genutzten Räumen vorgeschrieben, ausgenommen bei der Nahrungsaufnahme, bei sportlicher Betätigung und/oder im Falle einer Behinderung oder Erkrankung der Atemwege.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife oder mit einem hydroalkoholischen Gel.
  • Der Abstand zwischen zwei Personen wurde auf 1,5 Meter festgelegt.
  • Das Rauchen oder die Verwendung von Tabakinhalationsgeräten ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder im Freien verboten
  • Es wird empfohlen, bei allen Arten von Gruppen oder Zusammenkünften von Personen, die nicht in den gleichen Privaträumen zusammenleben, die Anzahl der Anwesenden auf höchstens 6 zu beschränken, selbst wenn der Sicherheitsabstand gewährleistet ist.

  

FLUGHÄFEN UND/ODER SEEHÄFEN

Muss ich im Flughafen / Hafen die Maske tragen? Müssen Kinder auch Maske tragen? 

Ja. Alle Personen über sechs Jahre müssen zu jedem Zeitpunkt eine Maske tragen, sowohl auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder im Freien wie auch in geschlossenen, öffentlich genutzten Räumen.

Diese Verpflichtung ist nicht durchsetzbar für Personen mit einer Erkrankung oder Beeinträchtigung der Atemwege, die sich durch die Verwendung der Maske verschlimmern können, oder weil sie aufgrund ihrer Behinderung oder Abhängigkeit von Anderen nicht allein in der Lage sind, die Maske zu entfernen, oder weil sie Verhaltensänderungen aufweisen, aufgrund derer eine Nutzung der Maske nicht vertretbar ist. Diese Umstände können durch eine eigenverantwortliche Erklärung bestätigt werden, die von der betroffenen Person oder von deren gesetzlichem Vertreter unterzeichnet sein muss.


Welche Sicherheitsmaßnahmen werde ich bei meiner Ankunft am Flughafen vorfinden?

Am Flughafen besteht die Verpflichtung, die Passkontrolle zu durchlaufen, wenn Sie aus einem Land kommen, das nicht zum Schengen-Raum gehört.

Alle auf internationalen Flügen einreisenden Personen werden einer Sichtprüfung und Temperaturmessung unterzogen, und sie müssen ein Formular über ihren Gesundheitszustand ausfüllen.

Denken Sie daran, dass Sie innerhalb des Flughafens und während des gesamten Fluges eine Maske tragen und alle Sicherheitsmaßnahmen befolgen müssen, die sowohl von der Fluggesellschaft als auch von den Flughafenbehörden vorgegeben wurden.


ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: BUS- BAHN- TAXI- U-BAHN

Muss in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Gesichtsmaske getragen werden? 

Ja. Die Verpflichtung zum Tragen der Maske wird in allen öffentlichen Verkehrsmitteln für den Personenverkehr in allen Bereichen beibehalten.


Wurde die maximale Belegung in den öffentlichen Verkehrsmitteln verringert?

Im Linienverkehr, im Gelegenheitsverkehr und im privaten zusätzlichen Busverkehr sowie im Schienenverkehr, in dem alle Fahrgäste sitzen müssen, dürfen alle vorhandenen Sitzplätze belegt werden. Wenn die Auslastung dies zulässt, muss der maximale Abstand zwischen den Benutzern sichergestellt werden.

In den städtischen öffentlichen Verkehrsmitteln und im Nahverkehr, die über Plattformen für die Beförderung von stehenden Fahrgäste verfügen, können alle Sitzplätze belegt werden, und es muss ein Belegungsverhältnis von 50 % der vorhandenen Stehplätze eingehalten werden, und in jedem Fall muss der maximal mögliche Abstand zwischen den Fahrgästen gewährleistet bleiben.

Im öffentlichen Personenverkehr mit Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzen, einschließlich des Fahrers, können alle Sitze in jeder zusätzlichen Sitzreihe in Bezug auf den Fahrer sowie die in der Sitzreihe des Fahrers vorhandenen Plätze belegt werden. wenn die hinteren bereits belegt sind.


MIETWAGEN

Ist die Verwendung einer Maske für die Insassen eines Mietwagens obligatorisch?

Eine Gesichtsmaske muss nur getragen werden, wenn die Insassen des Fahrzeugs nicht im gleichen Haushalt zusammen leben.


TRANSPORT ZWISCHEN DEN INSELN

Darf ich mich auf den Balearen zwischen den Inseln frei bewegen? 

Derzeit ist der freie Verkehr zwischen den Inseln nicht eingeschränkt, daher können Sie problemlos von einer Insel zur anderen reisen. Denken Sie dennoch daran, alle Hygieneempfehlungen und Anforderungen an Häfen und Flughäfen einzuhalten.


UNTERKUNFT

Unterliegen die touristischen Unterkünfte einem COVID-Sicherheitsprotokoll, das auf den Balearen obligatorisch vorgeschrieben ist?

Alle touristischen Unterkünfte sind verpflichtet, geeignete Präventionsmaßnahmen gegen COVID-19 zu ergreifen, sowohl für ihre Arbeitnehmer als auch für ihre Gäste. Aus diesem Grund müssen sie über eine Risikobewertung gegen COVID-19 sowie Präventionsmaßnahmen und ein Notfallprotokoll mit den Maßnahmen verfügen, die bei Auftreten positiver Fälle oder enger Kontakte zu ergreifen sind.


Was soll ich tun, wenn ich oder einer meiner Begleiter Symptome aufweisen, die mit COVID-19 kompatibel sind, während ich in meiner Unterkunft bin? 

Die Rezeption der Unterkunft muss benachrichtigt werden, damit sie die in ihrem Notfallprotokoll festgelegten Maßnahmen ergreifen kann.


AKTIVITÄTEN

Welche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gegen Covid-19 werden in anderen Tourismussektoren auf den Balearen getroffen? 

GASTRONOMIE

Zwischen den Tischen, Gruppen oder der Theke muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern vorhanden sein, wobei eine maximale Belegung von 6 Personen pro Tisch oder Gruppe gilt. Die maximale Anzahl Gäste pro Tisch beträgt 6 Personen.

Alle Artikel in Selbstbedienung oder für gemeinsame Nutzung wie  Serviettenständer, Zuckerdosen oder Speisekarten wurden entfernt. Speisekarten wurden durch QR-Codes, Tafeln oder ähnliche Medien ersetzt. Vor der Platzierung der Gäste werden die Tische gereinigt und desinfiziert.

Auf den Terrassen von Bars und Restaurants müssen Sie eine Gesichtsmaske tragen, außer während Sie essen oder trinken.

Die Betriebe müssen spätestens um 00.00 Uhr schließen und dürfen ab 23.00 Uhr keine neuen Gäste hereinlassen.


KULTUR

In Kinos, Theatern und ähnlichen Orten werden die Plätze nach Gruppen aus gemeinsamen Haushalten verteilt und zugewiesen. Darüber hinaus kontrolliert das Sicherheitspersonal jederzeit die Zugänge und die unmittelbar angrenzenden Bereiche, um die Einhaltung der Abstände zwischen den Besuchern zu gewährleisten.

In Museen und Bauwerken werden Rundgänge eingerichtet, die so gestaltet sind, dass die Besucher Abstand halten können. Flächen im Freien werden gefördert, und es werden digitale und individuelle Versionen von Broschüren und Karten eingesetzt. Für geführte Besichtigungen müssen vorab Termine vereinbart werden (in den meisten Fällen auf elektronischem Wege), da Einschränkungen der zugelassenen Besucherzahlen gelten.


AKTIVTOURISMUS

Outdoor-Unternehmungen im Rahmen von Aktivtourismus sollen in kleineren Gruppen gemacht werden. In jedem Fall ist es nicht gestattet, individuelle Sportausrüstung gemeinsam zu nutzen, und es gibt spezielle Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle.


STRÄNDE UND ANDERE NATURRÄUM

Das Tragen der Maske ist für den Zugang zu den Stränden sowie für Ausflüge und Spaziergänge vorgeschrieben. Als einzige Ausnahme von der Maskenpflicht gilt das Baden, wenn man sich in einem bestimmten Bereich aufhält, seinen Standort nicht verändert und den empfohlenen Sicherheitsabstand einhält. Sie sind von 21 Uhr bis 07 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen.

Es gibt Begrenzungen der Besucherzahl (4 m2 pro Person), Aufenthaltsdauer und Zugangsbeschränkungen an einigen beliebten Stränden, um sicherzustellen, dass die Abstände eingehalten werden.

Der Sicherheitsabstand zwischen Gruppen von Sonnenliegen und Sonnenschirmen soll abgesichert sein sowie die Desinfektion derselben zwischen alten und neuen Gästen vorgeschrieben. Die Reinigung von Toiletten, Duschen und Fußbädern wurde verstärkt.

In den Naturgebieten außerhalb von Ortschaften gilt keine Maskenpflicht, solange der Sicherheitsabstand zwischen den Personen eingehalten wird.


EINKAUFEN

Textile Bekleidung wird nach dem Anprobieren durch einen Kunden desinfiziert, und die Umkleidekabinen werden nach jeder Benutzung desinfiziert. Die eingerichteten Lüftungssysteme garantieren eine ausreichende Lufterneuerung. Wir empfehlen die Verwendung von Kartenzahlung.


MEDIZINISCHE VERSORGUNG

Gibt es eine Telefonnummer der medizinischen Versorgung, die ich anrufen kann, wenn ich Symptome mit Verdacht auf COVID-19 habe? 

Ja. Es gibt eine Info-Hotline, unter der Sie Antworten auf alle Fragen in Bezug auf gesundheitliche Informationen, Symptome und Maßnahmen bei Verdacht auf Ansteckung oder engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person erhalten:

  • INFO COVID : 900 100 971. Montag bis Sonntag von 8.00 bis 20.00 Uhr (Katalanisch und Spanisch)
  • INFO COVID FÜR AUSLÄNDISCHE BESUCHER : 871 120 130. Täglich, rund um die Uhr (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und weitere Sprachen) 



Außerdem können Sie das Gesundheitsamt der Balearen (Servicio Balear de Salud) unter Tel. 902 079 079, +34 971437079 oder unter der Notfallnummer 061 anrufen, falls Sie schwere Symptome haben.


Was soll ich tun, wenn Symptome auftreten oder wenn ich während meines Aufenthalts auf den Balearen positiv auf COVID getestet werde?

Sie müssen sich in Ihrer Unterkunft in Isolation begeben und über die dafür bereit gestellten Telefonnummern Kontakt mit dem Gesundheitsamt der Balearen aufnehmen. Das Gesundheitsamt wird Ihnen alle anfallenden Maßnahmen nennen und Sie an das geeignete Gesundheitszentrum verweisen.


AKTUELLE SITUATION AUF DEN BALEARISCHEN INSELN

Wenn Sie wissen möchten, wie die aktuelle epidemiologische Lage auf den Balearen ist, finden Sie Informationen auf der folgenden Website.


Balearen: Die mediterrane Seele lebt auch im Winter weiter

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